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Corona-Informationen

Neue Verordnungen des Senats. Hier finden Sie alle Erlaubnisse, Einschränkungen und Bestimmungen.

Finanzielle Unterstützung für Gründerinnen und Unternehmerinnen

Dokumentieren Sie Ihre Ausfälle!

Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe: Alle Corona-Hilfen der Investitionsbank Berlin auf einen Blick hier verlinkt.

Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen: Unternehmen, Organisationen und Selbständige können Überbrückungshilfe (September bis Dezember 2020) beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach den Einbußen beim Umsatz, die mindesten 40 % gegenüber dem Vorjahr betragen müssen.

Für Unternehmerinnen mit Angestellten gibt es flexibles Kurzarbeitergeld (Informationen der Arbeitsagentur). Zum Bezug von Kurzarbeitergeld für den laufenden Monat muss bis spätestens Monatsende eine „Anzeige über Arbeitsausfall“ bei der Arbeitsagentur eingehen. Für die Anzeige benötigen Sie Ihre Betriebsnummer. Für die Begründung reicht das Stichwort Corona und in welchem Betriebsteil Sie vom Arbeitsausfall betroffen sind. Service-Hotline für Arbeitgeberinnen: 0800 45555 20

Corona Zuschuss – Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft. Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen.

Das ALG II („Hartz4“) steht auch Selbständigen zur Verfügung, die nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt verdienen. Der Antrag kann auch formlos per E-Mail, per Post in den Hausbriefkasten oder online gestellt werden. Melden Sie sich dafür beim JobCenter in ihrem Wohnbezirk (Liste der JobCenter auf berlin.de.) Hier finden Sie alle Informationen zur Erstbeantragung. Das vereinfachte Antragsformular kann hier heruntergeladen werden, das vereinfachte Formular für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gibt es hier.

Es gilt: befristeter Wegfall der Vermögensprüfung (bei Vermögen unter 60.000 €), Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten, automatische Verlängerung bei Auslaufen der Leistungen. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier. Eine unabhängige Beratung per E-Mail gibt es hier.

Information about ALG II in English.

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz: „Wer […] als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger […] Verboten in der Ausübung seiner […] Erwerbstätigkeit unterliegt […] und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.“ Das gilt nicht bei Honorarausfall durch Absagen! Wie die Entschädigung beantragt werden kann, ist hier beschrieben. Der Antrag auf Entschädigung nach IfSG kann hier heruntergeladen werden.

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung, Es werden Entschädigungen für ledige Eltern und Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, bereit gestellt. Informationen finden Sie hier.

Kredite

Die KfW bietet für Freiberufler*innen und Soloselbständige verschiedene Kredit-Möglichkeiten für Betriebsmittel auf ihrer Webseite. Sie übernimmt zum großen Teil das Risiko, was die Chancen auf einen Kredit bei Ihrer Hausbank erhöht.

Die Liquiditätshilfen Berlin für größere Unternehmen können beantragt werden, wenn das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren am Markt ist.

Selbsthilfe

Künstlerinnen und Kreative können bei der Künstlersozialkasse mit diesem Formular ihre Gewinnprognose nach unten korrieren und damit ihre Beiträge zur Sozialversicherung senken.

Aktivieren Sie Ihr Netzwerk! Fragen Sie nach Unterstützung – auch finanziell. Nutzen Sie unseren Leitfaden. Hier finden Sie Hinweise, was Sie bei der Geldbeschaffung im Umfeld beachten sollten.

Nutzen Sie digitale Angebote wie unsere Veranstaltungen, Facebookgruppen und Online-Netzwerke, um sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.

weitere Entlastungsmöglichkeiten: Steuerstundung, Mietminderung

Als steuerliche Maßnahmen zur Entlastung stehen Steuerstundungen und Anpassung der Vorausszahlungen zur Verfügung. Alle Infos der Senatsverwaltung Finanzen hier. Das Antragsformular kann hier direkt heruntergeladen werden.

Brandenburg

Für Gründerinnen und Unternehmerinnen aus Brandenburg ist die ILB zuständig. Hier sind alle Unterstützungsangebote im Überblick.

Weitere nützliche Telefonnummern und Webseiten

Das Beratungsteam der IHK Berlin erreichen Sie unter corona@berlin.ihk.de oder telefonisch unter 030 31510 919. Die Hotline ist von 8–17 Uhr besetzt. Auf der Webseite gibt es einen Überblick.

Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 030-9028 2828

Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft für wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus, offen 9 bis 17 Uhr: 030-186 15 15 15

Unterstützungsmaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen: Berlin-Partner Hotline 030-46302 440

Informationen speziell für Hotels, Gaststätten und weitere touristische Partnerinnen: Hotline von visitBerlin 030-264748 886

Hier gibt es einen Überblick über die Unterstützung für Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Hilfen im Überblick auf der Seite des Berliner Senats.

Eine gute Übersicht über die Maßnahmen für Unternehmen und Selbständige werden auf der Seite des Berliner Senats aufgelistet.

Auch die IHK Berlin hat eine ganze Reihe von Informationen zusammengestellt.

Rechtliche Bestimmungen für Gründerinnen, Selbständige und Unternehmen

Auf der Seite des Hotel- und Gaststättenverbandes gibt es einen Überblick über die Auflagen, die Sie einhalten müssen, wenn Sie öffnen möchten. Entlastung für Gastronomie: Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 5 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken und der allgemeine Steuersatz in Höhe von 16 %, zum Beispiel für Getränke.

Ab dem 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Für diese gilt dann wieder der normale Steuersatz von dann 19 %.

Türkçe: Yeni Tip Koronavirüs de Yayılmasını Engellemeye Yönelik Gerekli Önlemlere Dair.

English: Ordinance on Measures Necessary to Stem the Spread of the Novel Coronavirus.

Polski, Pусский, اللُّغَة العَربي

Corona-Informationen in anderen Sprachen

Vietnamesisch (mit Infos für Selbständige): Chiến dịch chống Coronavirus và hỗ trợ cộng đồng người Việt tại Đức

Seite des Tagesspiegels auf Arabisch, Seite des Tagesspiegels auf Englisch, Seite des Tagesspiegels auf Türkisch

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